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ski-eckertUnsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ski-eckert  
ski-eckert AGB´s

 

1. Organisation und Vermittlung der Busreisen
Die Busreisen werden durch Günter Eckert, Hermann-Löns-Str. 3, 36103 Flieden organisiert und an das Busunternehmen vermittelt.
Der Reisevertrag kommt zwischen dem Reisenden und dem Busunternehmen zustande.
2.Reiseveranstalter
Veranstalter der bei den Busreisen ist das Busunternehmen:
August Kiel Reisen, Pappelallee 5, 36132 Eiterfeld
Es gelten die AGB´s von August Kiel Reisen GmbH (soweit nicht anders angegeben).

Abweichend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von August Kiel Reisen GmbH (Nr. 2,6,7 und 14) gelten folgende Bedingungen:

3. Bezahlung
Der Reisepreis ist innerhalb von 5 Tagen nach Zustellung der Rechnung fällig, spätestens jedoch 7 Tage vor Reisebeginn. Der Reisepreis ist ohne Abzug per Überweisung, Scheck oder Bar an Günter Eckert zu zahlen.
(Kontonummer: 18 99 49 0; Bankleitzahl: 506 616 39 VR Bank Main Kinzig eG)
4. Mindestbeteiligung
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen findet die Reise nicht statt. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter/ Vermittler verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zusetzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter/ Vermittler den Kunden davon zu unterrichten.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reisevermittler. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktrift schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter/Vermittler Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und tut seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.2. Der Vermittler kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: Bis 40. Tag vor Reiseantritt EUR 15,- bei Busreisen, 3 % des Reisepreises bei sonstigen Reisen je Person)
Ab 39. bis 21. Tag vor Reiseantritt 25%
Ab 20. bis 12. Tag vor Reiseantritt 40%
Ab 11. Bis 7. Tag vor Reiseantritt 50%
Ab 6. Tag vor Reiseantritt 100%
Bei Umbuchung werden bis zum 21. Tag vor Reiseantritt EUR 15,- pro Person berechnet. Spätere Umbuchungen berechnen wir Ihnen wie einen Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Übersteigen die Stornierungskosten die oben genannten Pauschalen macht der Vermittler Gebrauch von Punkt 5.3. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziff.5.1. und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
5.3. Im Falle eines Rücktritts kann der Vermittler vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Verspätung durch den Reisenden
Bei Verspätung durch den Reisenden sorgt der Reisende selber für die weitere Beförderung auf eigene Kosten
7. Reisegepäck
Für die Beförderung im Bus ist pro Person 1kleiner Koffer oder eine Reisetasche und die Wintersportausrüstung vorgesehen. Die Mitnahme des Reisegepäcks erfolgt auf eigene Gefahr des Reisenden. Wir übernehmen keine Haftung für Diebstahl und Einbruch, sowie für zurückgelassene Ausrüstung.
8. Zimmerbelegung
Für ein nicht gebuchtes,aber belegtes Zimmer mit DU/WC fallen die üblichen Zuschläge an. Diese müssen durch den Kunden bezahlt werden.

REISE- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der August Kiel Reisen GmbH, Pappelallee 5, 36132 Eiterfeld

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines
Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich und fernmündlich vorgenommen
werden. Werden mehrere Teilnehmer angemeldet, so
steht der Anmelder für die Vertragsverpflichtungen ein.
An die Reiseanmeldung ist der Reisende zwei Wochen
gebunden, innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns
bestätigt. Diese Buchungsbestätigung gilt gleichzeitig als
Rechnung. Sie erkennen damit diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
Die Anmeldung soll möglichst rechtzeitig erfolgen. Die
Platzverteilung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung.
Bei Urlaubsreisen (Pendelverkehr oder Zusammenlegung
zweier Touren) gilt die Sitzplatzvergabe nur
für die Hinfahrt. Auf der Rückfahrt besteht kein Recht
auf die gebuchte Platznummer!
2. Zahlung des Reisepreises
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung sind von Ihnen folgende
Anzahlungen zu leisten. Mindestens ¤ 100,– bei
Urlaubs- und Erlebnisreisen, ¤ 50,– bei Mehrtagesfahrten,
¤ 25,– bei Kurzreisen. Auf Ihrer Bestätigung wird der
Anzahlungs- und Restzahlungsbetrag ausgewiesen! Mit
den Buchungsunterlagen und der Rechnung erhalten Sie
einen Sicherungsschein im Sinne des § 651 BGB.
Die Verpflichtung zur Aushändigung des Sicherungsscheines
besteht nicht, wenn die Reise nicht länger als 24
Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der
Reisepreis ¤ 75,– nicht übersteigt.
Die Restzahlung muss selbständig, 14 Tage vor Reiseantritt,
auf folgendes Konto durch Sie erfolgen:
Stadtsparkasse Hünfeld:
Konto-Nr. 720 031 45 (BLZ 53 050 180)
VR-Bank Nord-Rhön e.G.:
Konto-Nr. 411 062 5 (BLZ 53 061 230)
3. Unsere Leistung
Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Reiseausschreibung
und den Programmverläufen unseres
Kataloges sowie der Reisebestätigung. Wesentliche
Änderungen werden dem Kunden vor Reisebeginn
bekanntgegeben. Sämtliche Absprachen, Nebenabreden
und Sonderwünsche sollen in schriftlicher Form
erfasst werden.
4. Preisänderung
Wir können 4 Monate nach Vertragsabschluss Preisänderungen
bis 5 % des Gesamtpreises verlangen, wenn sich
die Preise der Leistungsträger nach Vertragsschluss nachweisbar
und unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen
nach Vertragsabschluss um mehr als 5 % des
Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten
oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen anderen Reise verlangen.
5. Leistungsänderungen seitens des Veranstalters
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
Wesentliche Änderungen sind dem Kunden vor Reiseantritt
mitzuteilen, dieser kann vom Vertrag zurücktreten
oder mindestens eine gleichwertige andere Reise
beim Veranstalter buchen.
6. Leistungsänderung seitens des Kunden
Verlangt der Reisende nach Vertragsabschluss Änderungen
oder Umbuchungen, so kann der Reiseveranstalter
ein Bearbeitungsentgelt von ¤ 15,– bei Busreisen,
¤ 25,– bei Flugreisen berechnen.
7. Mindestbeteiligung – Stornogebühren
Mindestbeteiligung = 25 Personen (wenn nicht anders
vermerkt). Sollte eine Reise aus zwingenden Gründen
abgesagt werden müssen, so wird der Kunde rechtzeitig
verständigt, die bis dahin geleistete Zahlung wird ohne
Abzug zurückerstattet. Ein Schadensersatz für den Reiseausfall
kann nicht gewährt werden.
Mindestbeteiligung für Ausflüge vor Ort mit Extrakosten
= 20 Personen.
Stornogebühren für Busreisen:
Rücktritt ab dem Tag der Buchung
bis 4 Wochen vor Reisebeginn ¤ 15,– pro Person
bis 3 Wochen vor Reisebeginn 15%des Gesamtpreises
bis 2 Wochen vor Reisebeginn 35%des Gesamtpreises
bei späterem Rücktritt 60%des Gesamtpreises.
Statt dessen kann der Reiseveranstalter auch eine angemessene
Entschädigung konkret berechnen!
Stornogebühren für Flugreisen pro Person:
Rücktritt ab dem Tag der Buchung
bis 6 Wochen vor Reisebeginn ¤ 50,–
bis 4 Wochen vor Reisebeginn 30%des Gesamtpreises
bis 2 Wochen vor Reisebeginn 50%des Gesamtpreises
bis 1 Woche vor Reisebeginn 75%des Gesamtpreises
Statt dessen kann der Reiseveranstalter auch eine angemessene
Entschädigung konkret berechnen!
Stornogebühren für Mietbuskunden (Vereinsreisen):
Bei Rücktritt nach Auftragserteilung wird eine Bearbeitungsgebühr
von ¤ 50,– fällig. Bei Rücktritt ab 6 Wochen
vor Fahrtbeginn berechnen wir Busausfallkosten und
evtl. Hotelstornogebühren (Aufwandsentschädigungen).
8. Störung durch den Reisenden
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen,
wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich
weiter stört, so dass eine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter
und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr
zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht
an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Reiseveranstalter
steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu.
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9. Kündigung infolge höherer Gewalt
Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher
Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie
Krieg, innere Unruhe, Epidemien, hoheitliche Anordnungen
(Entzug der Landrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen,
Havarien, Zerstörung von Unterkünften
oder gleichgewichtige Fälle, berechtigen beide Teile
allein nach Maßgabe dieser Vorschriften zur Kündigung.
Im Falle der Kündigung kann der Reiseveranstalter für
erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen
eine nach § 471 des BGB zu bemessende Entschädigung
verlangen. Der Reiseveranstalter ist im Kündigungsfalle
zur Rückbeförderung verpflichtet, falls der Vertrag die
Beförderung mit umfass. In jedem Fall hat er die zur
Durchführung der Vertragsaufhebung erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen.
Die Mehrkosten der Rückbeförderung, soweit diese im
Vertrag mit umfasst sind, tragen die Parteien je zur
Hälfte, die übrigen Mehrkosten hat der Reisende zu tragen.
10. Gewährleistung und Abhilfe
Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe
besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer
gleichwertigen Ersatzleistung. Die Mängel sind dem Busfahrer,
dem Reiseleiter oder dem Unternehmen direkt
unverzüglich anzuzeigen, damit an Ort und Stelle
Abhilfe geschaffen werden kann. Beruht der Reisemangel
auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter zu vertreten
hat, so kann der Reisende auch Schadenersatz verlangen.
Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren
Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden
gering zu halten.
11. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden
entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
oder Mängel, soweit diese bei Leistungen auftreten,
die ausdrücklich als Fremdleistungen bezeichnet sind.
Das gilt insbesondere für Zusatzprogramme im Verlauf
der Reise. An Ausflügen, Führungen, Touren usw. beteiligt
sich der Reisende auf eigene Gefahr. Durch den Reiseteilnehmer
verursachte Beschädigungen gehen zu seinen
Lasten.
Bei eigener Anreise mit dem Pkw oder Zug und Hotelbuchung
durch uns sind wir nur als Vermittler tätig.
Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und
Reisegepäckversicherung wird empfohlen.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen mangelnder Reiseleistungen, nachträglicher
Unmöglichkeit und wegen Verletzung von
Nebenpflichten hat der Reisende innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend
gemacht werden, wenn der Reisende eine genannte Frist
ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann
Ansprüche des Kunden nach den §661c bis 651f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem
Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
Macht der Reisende nach vertraglich vorgesehenem Reiseende
Ansprüche innerhalb eines Monats geltend, so ist
die Verjährung solange gehemmt, bis der Veranstalter
die Ansprüche schriftlich zurückweist.
13. Pass, Visa- und gesundheitliche Formalitäten
Prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Personalausweises oder
des Reisepasses. Visa können besorgt werden, die Kosten
gehen zu Lasten des Reisenden. Für die Einhaltung
der bestehenden Zoll-, Pass; Visa-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
ist jeder Reisende selbst verantwortlich.
Entsprechende Hinweise; soweit erforderlich, werden
dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn übermittelt.
14. Reisegepäck
Das Gepäck ist mit der genauen Anschrift des Reisenden
zu versehen. Nehmen Sie nicht zu viel Gepäck mit, da im
Bus jeweils nur begrenzter Raum zur Verfügung steht.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
15. Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden findet deutsches
Recht Anwendung. Gerichtsstand ist der jeweilige
Wohnort oder Aufenthaltsort des Klägers.
16. Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen begründet
grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages
im übrigen.

Ski und Eventreisen
Günter Eckert
Hermann-Löns-Str. 3
36103 Flieden
(Stand 01. Dezember 2008)

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